Lexikon: Tierlebensversicherung

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Lexikon: Tierlebensversicherung

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Marktwert

Ist der Wert des Tieres, der zum Zeitpunkt eines Abschlusses einer Tierlebensversicherung festgestellt wird und bedeutet aber nicht, dass dieser im Schadensfall auch gleichzeitig die Summe ist, die ausgezahlt würde. Die Versicherungssumme sollte durch den Versicherungsnehmer immer wieder dem Marktwert angepasst werden. Hier spielt unter anderem auch das Alter und der Einsatz des Pferdes eine Rolle

Nottötung

Sie setzt voraus, dass der Tod trotz Behandlung mit großer Sicherheit binnen kurzer Zeit erfolgen würde. Eine abwartende Haltung bedeutet Tierquälerei. Stellt der Sachverständige fest, dass der Tod in kürzester Zeit eintreten wird, so kann der Halter im Interesse des Tierschutzes sich für eine Abkürzung des Leidensweges entscheiden.

Tierarztgutachten

Gibt Aussagen zum Zustand des Tieres, dessen Gesundheit, Pflege und Ausbildungsstand. Das Gutachten bezieht sich immer nur auf den Zeitpunkt der Untersuchung selbst, da sich der Zustand des Pferdes aus der Natur heraus täglich ändern kann. Die Kosten trägt im Normalfall der Versicherungsnehmer.

Unbrauchbarkeit

Sie liegt vor, wenn das Tier trotz aller intensiver Behandlung für den eigentlichen Gebrauchszweck nicht mehr einsetzbar ist. Dieser selbst ist im Vertragsabschluss zu vereinbaren.

Verwertungserlös

Im Falle einer Dauernden Unbrauchbarkeit muss sich der Versicherer eine bestmögliche Verwertung des Pferdes bei Leistung anrechnen lassen.

Zuchtunfähigkeit

Liegt vor, wenn Stute oder Hengst nicht mehr für die Zucht einsetzbar sind

Grunddeckung

Die Grunddeckung umfasst die Risiken Tod der Nottötung durch Krankheit oder Unfall, sowie Raub, Diebstahl und Abhandenkommen

Volldeckung

Schließt Dauernde Unbrauchbarkeit und Zuchtunfähigkeit ein.

   



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Text von Kirstin Weigel (freie Journalistin und freie Mitarbeiterin/Redakteurin Thüringen Verlag Sachsens Pferde GmbH),
Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Arwit Piehler-Versicherungsmakler GmbH & Co. KG