Rechtliches rund um den Huf

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Rechtliches rund um den Huf

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Hufbeschlaggesetz / Hufbeschlagsverordnung

Mit dem neu gefassten Hufbeschlaggesetz soll den Anforderungen des modernen Hufbeschlags entsprochen und die notwendige Qualität der Arbeit von Hufbeschlagschmieden im Interesse des Tierschutzes sichergestellt werden (vgl. BTDrucks 16/29, S. 1).

Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG)
Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV)


Abgrenzung der Tätigkeitsfelder

"Hufbeschlag darf nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden ausgeübt werden (§ 3 Abs. 1 HufBeschlG 2006). Diese Anerkennung setzt Zuverlässigkeit, eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine erfolgreiche Prüfung an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule und insbesondere eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied voraus, der wiederum seit mindestens drei Jahren anerkannt und gewerblich tätig sein muss (§ 4 Abs. 1 HufBeschlG 2006). "

Berufsbild Hufbeschlagschmied/in

Hufbeschlagschmiede und -schmiedinnen fertigen individuelle Hufeisen für Pferde und befestigen sie. Weiterhin gehören die Hufpflege und Beratung der Pferdebesitzer zu ihren Aufgaben.

Sie arbeiten vor allem für Beschlag- und Kunstschmieden. Manchmal sind sie Festangestellte z.B. für Rennställe, Gestüte oder Reitschulen.

Sie passen den Pferden Hufbeschläge an oder führen Huf- und Klauenpflege durch. Meist sind sie an verschiedenen Arbeitsorten tätig (mobil): Sie beraten die Kunden vor Ort und beschlagen die Pferde direkt in den Ställen. Voraussetzungen:

Hufbeschlagschmied/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Fortbildung nach der Hufbeschlagverordnung.

Der Einführungslehrgang dauert mindestens 4 Wochen, die praktische Tätigkeit bei einem/einer anerkannten Hufbeschlagschmied/in 2 Jahre und der Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule mindestens 4 Monate.

Berufsbild lt. Arbeitsagentur

" Unter der Berufsbezeichnung „Hufpfleger“, bisweilen auch „Hufheilpraktiker“ oder „Huforthopäde“, wird die Hufversorgung ausschließlich an Barhufpferden, also Pferden ohne Hufschutz oder mit lediglich temporärem Hufschutz wie Hufschuhen, erbracht. Als „Huftechniker“ werden demgegenüber Spezialisten für alle Arten der Hufhilfsmittel und des Hufschutzes mit Ausnahme des - dem Hufbeschlagschmied vorbehaltenen - Eisenbeschlags bezeichnet. Das Betätigungsfeld des Huftechnikers umfasst neben der Hufbearbeitung das Anbringen von Kunststoff- und Aluminiumbeschlägen, das Anbringen von Klebeschuhen, das Anpassen von Hufschuhen sowie die Hufreparatur mit Kunsthornen oder anderen Hufersatzmaterialien. "

Zitiert: 1 BvR 2186/06 - Bundesverfassungsgericht

Hufpfleger ist ein Beruf. Der Hufpfleger bearbeitet die Hufe unbeschlagener Pferde und sorgt dafür, dass dadurch der Bewegungsapparat des Pferdes unter Berücksichtigung der natürlichen physiologischen Funktionen des Hufes möglichst lange gesund erhalten bleibt.

Die Bearbeitung (Hufpflege) beinhaltet die Tätigkeiten am Huf, die zur Stellungskorrektur, des Kürzens der überschüssigen Hornsubstanz sowie des Ausbalancierens des Hufes dienen. Diese Tätigkeiten werden Mithilfe der Werkzeuge ausgeübt. Zusätzlich passen Hufpfleger den für das jeweilige Pferd geeigneten anschnallbaren (temporären) Hufschutz in Form der Hufschuhe oder Klebeschuhe an.

Im Gegensatz zum Hufschmied, welcher in den deutschsprachigen Ländern eine mehrjährige Ausbildung absolvieren muss, ist Hufpfleger in Deutschland und Österreich kein anerkannter Ausbildungsberuf.

Seite „Hufpfleger“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 20. Mai 2018, 20:11 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Hufpfleger&oldid=177603325 (Abgerufen: 24. Juni 2018, 13:49 UTC)

   



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Hinweis: Dieser Artikel versteht sich nicht als Rechtsberatung. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er gibt lediglich die dem Autor bis zum Zeitpunkt der Abfassung zur Kenntnis gelangten Informationen wieder.

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