Info:Reiten mit Handicap

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Behindertenreitsport-Reiten mit Handicap

Auszüge aus dem Artikel Behindertenreitsport aus fer freien Enzyklopädie Wikipedia.de.

Als Behindertenreitsport bezeichnet man das Reiten als Sport für Behinderte oder das Reiten mit Handicap. Behindertenreitsport ist nicht mit Reittherapie gleichzusetzen.

Der Einsatz des Pferdes für Menschen mit Behinderung ist in der Geschichte seit über 2000 Jahren zurückzuverfolgen.[1]

Leistungssport

Grundsätzlich kann jeder, entsprechend seinem Talent, seiner Ausdauer u.s.w. am Leistungssport teilnehmen. [2][3] Im Leistungssport nehmen behinderte Reiter/Fahrer sowohl an Regelturnieren gemeinsam mit Nichtbehinderten, als auch an speziellen Behindertenturnieren teil. In Deutschland ist für den Pferdesport das DKThR (Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten) in 48231 Warendorf, Freiherr von Langen Straße 8a zuständig. Hier arbeitet man zusammen mit der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) - für internationale Turniere - mit dem deutschen Behindertensportbund (DBS).

Die Grundlage ist ein Sportgesundheitspass. Hierfür muss der Hausarzt, der den Betreffenden kennt, bestätigen, dass Sportfähigkeit vorhanden ist (Attest). Fällt der Bescheid positiv aus, wird der Reiter von der Deutschen Mannschaftsärztin oder einem anderen deutschen oder auswärtigen Klassifizierer (I.P.E.C.- Internationales Paralympisches Komitee für Reiterei), das sind speziell fortgebildete Ärzte oder Sportphysiotherapeuten, klassifiziert, also in eine Wettkampfklasse (Grade Ia-IV) [4] eingeteilt.

Die Wettkampfklasse (seit 8 Jahren nach I.P.E.C-Regeln) wird genauso eingetragen wie nachfolgende Untersuchungen, die in regelmäßigen Abständen bestätigen müssen, dass ein Zustand der gleiche geblieben ist, diese können dann auch durch den Hausarzt erfolgen, oder das sich etwas geändert hat, dann muss ein Klassifizierer auf gesucht werden.

Mit der Klassifizierung (Graden) soll sichergestellt werden, dass vergleichbare Einschränkungen zu vergleichbaren Leistungen führen. Sie erfolgt nach funktionellen Gesichtspunkten, direkt auf das Reiten bezogen. Die Ursache der Funktionseinschränkung ist dabei nahezu unwichtig. Das heißt, ob eine Bewegung nicht oder nur wenig ausgeführt werden kann ist wichtig, nicht wichtig ist, ob die Ursache ein durch Rheuma verstelltes Gelenk, eine Lähmung der Muskeln an dieser Extremität oder ein Fehlen der Gliedmaße nach Amputation (oder angeborenes Fehlen) ist. Eine Einstufung ist aber erst bei einer um mehr als 15 % gegenüber Regelreitern reduzierten Funktion denkbar. Daher ist eine Behinderung der Fußfunktion (versteifte Fußgelenke) möglicherweise keine ausreichende Begründung für eine Einstufung in die Reitwettkampfklasse. Würde der Betreffende jedoch Leichtathletik machen, wäre er sehr wohl als behindert im Sinne einer I.P.C. (Internationales Paralympisches Komitee)- Wettkampfordnung einzustufen. Die Methodik entspricht der Bewertung des Körpers nach

   Muskelkraft
   Gelenkbeweglichkeit
   Koordination

Der Reiter muss in die Prüfung einwilligen. Möchte er das nicht oder lässt er bestimmte Prüfungen nicht zu, ist er auch nicht zum Wettkampf zugelassen.


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Quelle

Seite „Behindertenreitsport“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. Januar 2011, 18:00 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Behindertenreitsport&oldid=84076102 (Abgerufen: 4. Dezember 2011, 13:39 UTC)