Info:Pferdehaftpflichtversicherung

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Pferdehaftpflichtversicherung / Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auszüge aus dem Artikel Haftpflichtversicherung aus fer freien Enzyklopädie Wikipedia.de.

Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge der gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzansprüche verpflichtet. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, wenn der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat (deliktische Haftung) bzw. sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung) und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat. Darüber hinaus gewährt die Haftpflichtversicherung bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung.

Die meisten Haftpflicht-Versicherungen sind freiwillig. Zwingend sind Haftpflichtversicherungen lediglich in den Bereichen, die der Gesetzgeber für besonders risikoträchtig hält. Wegen der Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, müssen beispielsweise Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wegen der Gefahr, die vom Gebrauch von Schusswaffen ausgeht, bedürfen Jäger einer Jagdhaftpflichtversicherung. Keine Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht z. B. für Tierhalter.



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Quelle

Seite „Haftpflichtversicherung“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 17. April 2010, 08:13 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Haftpflichtversicherung&oldid=73239848 (Abgerufen: 10. Mai 2010, 08:20 UTC)